ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN) ROBERTS GMBH UND ROBERTS MARKEN & KOMMUNIKATION GMBH


1. Geltungsbereich, Vertragsabschluss

  1. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht. Der Widerspruch ist als solcher zu kennzeichnen und gesondert gegenüber dem Auftragnehmer geltend zu machen. Soweit kein Widerspruch erfolgt, wird die ausschließliche Geltung der Bedingungen anerkannt.
  2. Im kaufmännischen Verkehr erfolgt das Anerkenntnis jedoch spätestens mit Annahme des Angebotes oder mit der ersten Lieferung oder Leistung des Auftragnehmers.
  3. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

2. Preise

  1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer und gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Porto, Fracht, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
  2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich der dadurch verursachten Mehrkosten werden dem Auftraggeber berechnet. Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die vom Auftragnehmer im Angebot schriftlich veranschlagten um mehr als 20 % übersteigen, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 20 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt. 
  3. Materialkosten, wie Farbkopien, Ausdrucke, Datenfernversand oder Datenabspeicherung auf Dateiträger, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.
  4. Geltende Honorarsätze (Stand 1.2022) – ausgenommen sind Sondervereinbarungen in Betreuungsverträgen.
  5. Fahrtkosten werden ab 30 km mit je 1 EUR pro gefahrenem Kilometer berechnet. In den Kosten ist die Arbeitszeit eines Mitarbeiters enthalten. Für jede weitere Person werden 0,50 EUR pro km berechnet.
  6. Auf Leistungen Dritter werden für Abwicklung und Risikomanagement 15 % Agenturprovision erhoben, bzw. einbehalten, es sei denn, es gelten Sondervereinbarungen. Für Leistungen Ditter, die unter 1.000,- EUR netto liegen, sind es 20%.

3. Zahlung

  1. Die Zahlung hat in 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. 
  2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
  3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nach Abschnitt VI. 3 nicht nachgekommen ist.
  4. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten, sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
  5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

4. Lieferung

4.1. Hat sich der Auftragnehmer zum Versand verpflichtet, so nimmt er diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.

4.2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.

4.3. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.

4.4. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers, insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

4.5. Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Druckvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB sowie ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

5. Eigentumsvorbehalt

  1. Die vom Auftragnehmer gelieferte Ware oder übertragenen Nutzungsrechte sowie Layout oder Reinzeichnungsunterlagen jeglicher Art bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
  2. Die nachfolgenden Regelungen gelten nur im kaufmännischen Verkehr:
    1.  Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des 
       Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum.
    2.  Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt 
       hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die 
       Abtretung an. Eine Weiterveräußerung ist immer im Vorfeld mit dem Auftragnehmer abzuklären.
    3.  Spätestens im Falle des Verzuges ist der Auftraggeber verpflichtet den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen.
    4.  Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als 
       Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält zu jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. 
       Sind Dritte an der Bearbeitung oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe 
       der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
    5.  Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 
       20 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftrag-
       nehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.

6. Beanstandungen, Gewährleistungen

  1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Reinlayouterklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Reinlayouterklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind. Das Gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
  2. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
  3. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten bestehen.
  4. Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers.
  5. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg setzt sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.

7. Internet / Webbasierte Softwarelösungen

  1. Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden Softwarelösungen nach vorheriger Ankündigung aus der Verfügbarkeit entfernt, wofür die Kosten für eine einmalige Einrichtung laut aktueller Preisliste zusätzlich erhoben werden.
  2. Für die Wiedereinstellung von Präsentationen / webbasierten Softwarelösungen nach vorheriger Entfernung wegen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden die Kosten für eine einmalige Einrichtung laut aktueller Preisliste zusätzlich erhoben.
  3. Vom Auftraggeber gelieferte Texte und Bilder oder Inhalte sowie Links auf Seiten im Internet dürfen keine Warenzeichen-, Patente oder andere Rechte Dritter verletzen. Für Schäden durch die gelieferten Daten haftet der Auftraggeber.
  4. Vom Auftragnehmer erstellte Seiten / webbasierte Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt und werden als solche gekennzeichnet.
  5. Die Inhalte der Präsentationen müssen der Wahrheit entsprechen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die tatsächliche Qualifikation des Auftraggebers.
  6. Der Auftranehmer übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für Forderungen von Dritten gegenüber dem Auftraggeber aus Angeboten und Verträgen, die durch Kontaktaufnahme über die Präsentation im Internet entstanden sind.
  7. Die Internetpräsenz oder Inhalte auf Seiten im Internet, die per Link verknüpft sind, dürfen nicht zur Speicherung oder Verbreitung von Glücksspielen, obszönen, pornographischen, bedrohlichen oder verleumderischen Materials verwendet werden. Ein Verstoß führt zur sofortigen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Kostenerstattung, sofern der Auftraggeber den Verstoß selbst zu vertreten hat.
  8. Aktualisierungen, Änderungen, Anpassungen und Überarbeitungen werden durch den Auftragnehmer schnellstmöglich umgesetzt. Für Termine von besonderer Wichtigkeit können Fristen vereinbart werden.

8. Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet nur, soweit er Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht hat.
  2. Im Übrigen gelten für die Haftung des Auftragnehmers bei Fahrlässigkeit nachfolgende Regelungen:
    1.  Schadensersatzansprüche wegen Mangel- und Folgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei 
       Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Hat der Auftrag Weiterverarbeitungen zum 
       Gegenstand so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des weiter zu 
       verarbeiteten Erzeugnisses.
    2.  Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes 
       (Eigenleistung, ausschließlich Vorleistung und Material).
    3.  Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen 
       des Auftragnehmers.
    4.  Im kaufmännischen Verkehr haftet der Auftragnehmer stets nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob 
       fahrlässiges Handeln verursacht werden.
    5.  Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhaften Verstößen gegen wesentliche Vertragspflichten, 
       soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen 
       zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9. Urheberrecht

  1. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
  2. Vom Auftragnehmer gelieferte Bilder, Grafiken, Texte sowie Programmierung und webbasierte Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Auftraggeber für die Vertragsdauer zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Auftragnehmer gestattet.
  3. Vom Auftragehmer erstellte Seiten / Webbasierte Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt und werden als solche gekennzeichnet.

10. Impressum

Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

11. Verarbeitung von Daten im Auftrag

Nimmt der Auftraggeber Dienstleistungen vom Auftragnehmer in Anspruch, die eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO darstellen, sind die Bedingungen aus diesem Abschnitt anzuwenden.

11.1 Gegenstand und Dauer der Auftragsverarbeitung

  1. Der Gegenstand der Auftragsverarbeitung ergibt sich aus dem über die Leistungen abgeschlossenen Vertrag.
  2. Der Auftrag ist unbefristet erteilt und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monat(en) zum Quartalsende gekündigt werden. Die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

11.2 Einzelheiten der Datenverarbeitung

  1. Gegenstand der Verarbeitung sind folgende Kategorien personenbezogener Daten: Stammdaten, Kontaktdaten, Korrespondenz, Bestelldaten, Vertragsdaten, Projektdokumente, Zugriffsdaten, Protokolldaten, Statistikdaten, Umfragedaten. Weitere Datenkategorien können individuell vereinbart werden.
  2. Gegenstand der Verarbeitung sind folgende Kategorien betroffener Personen: Beschäftigte, Kunden, Interessenten, Partner, Dienstleister, Lieferanten, Internetbesucher, Umfrageteilnehmer. Weitere Betroffenenkategorien können individuell vereinbart werden.

11.3 Technische und organisatorische Maßnahmen

  1. Der Auftragnehmer ergreift in seinem Verantwortungsbereich geeignete technisch-organisatorischen Maßnahmen gem. Art. 32 DSGVO zum Schutz der personenbezogenen Daten.
  2. Eine Dokumentation der jeweils aktuell vom Auftragnehmer umgesetzten technisch-organisatorischen Maßnahmen sind unter folgendem Link einsehbar: technisch-organisatorische Maßnahmen
  3. Die vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem Auftragnehmer gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Maßnahmen nicht unterschritten werden.

11.4 Pflichten des Auftragnehmers

  1. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede vom Aufrtagnehmer unterstellte Person, die berechtigterweise Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind.
  2. Auftragnehmer und Auftraggeber arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen.
  3. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftraggeber ermittelt.
  4. Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten, einem anderen Anspruch oder einem Informationsersuchen im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen.

11.5 Unterstützung durch den Auftragnehmer

  1. Der Auftragnehmer hat den Kunden bei seiner Pflicht zur Wahrung der Betroffenenrechte in angemessener Weise mit geeigneten Maßnahmen zu unterstützen. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer wendet, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.
  2. Der Auftragnehmer meldet Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich an den Auftraggeber.
  3. Der Auftragnehmer unterstützt unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und den ihm zur Verfügung stehenden Informationen den Auftraggeber bei dessen gesetzlichen Pflichten nach Art. 32 - 36 DSGVO.

11.6 Einsatz von Unterauftragsverarbeitern

  1. Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelungen sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer in Anspruch nimmt, z.B. Telekommunikationsleistungen, Wartung und Benutzerservice, Reinigungskräfte, Fotografen, Druckereien, Prüfer etc.
  2. Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung der unter folgendem Link bezeichneten Unterauftragnehmern unter der Bedingung einer vertraglichen Vereinbarung nach Art. 28 Abs. 2 - 4 DSGVO mit dem Unterauftragnehmer zu: Unterauftragsverarbeiter
  3. Ein Wechsel der Unterauftragnehmer ist zulässig, soweit der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber vorab mit einer Frist von mindestens sechs (6) Wochen informiert, sodass der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, innerhalb dieser Frist dagegen Einspruch zu erheben. Liegt ein wichtiger datenschutzrechtlicher Grund für den Einspruch vor und wenn (1) der Auftragnehmer nicht bereit oder in der Lage ist, die Auftragsverarbeitung ohne den Wechsel der Unterauftragnehmer weiterzuführen, und/oder (2) die Parteien keine einvernehmliche Lösung über das weitere Vorgehen erzielen, steht dem Auftraggeber ein fristloses Sonderkündigungsrecht hinsichtlich der gesamten Auftragsverarbeitung zu. Erfolgt kein fristgerechter Einspruch, gilt die Zustimmung zum Wechsel der Unterauftragnehmer als erteilt.
  4. Der Auftragnehmer hat die vertraglichen Vereinbarungen mit den Unterauftragnehmern so zu gestalten, dass sie den Datenschutzbestimmungen im Verhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber entsprechen.
  5. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten des Auftraggebers an den Unterauftragnehmer und dessen erstmaliges Tätigwerden sind erst mit Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Unterbeauftragung gestattet.

11.7 Kontrollrechte des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat das Recht, Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb während der üblichen Geschäftszeiten zu überzeugen.
  2. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sich der Kunde von der Einhaltung der Pflichten des Auftragnehmers nach Art. 28 DSGVO überzeugen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und insbesondere die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nachzuweisen.

11.8 Weisungsbefugnis des Auftraggebers

  1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten nur auf Basis dokumentierter Weisungen des Auftraggebers, es sei denn, der Auftragnehmer ist nach dem Recht des Mitgliedstaats oder nach Unionsrecht zu einer Verarbeitung verpflichtet; in einem solchen Fall teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
  2. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, wenn der Auftragnehmer der Meinung ist, eine Weisung verstoße gegen Datenschutzvorschriften. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung entsprechender Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Auftraggeber bestätigt oder geändert wird.

11.9 Löschung und Rückgabe von Daten

  1. Kopien oder Duplikate der personenbezogenen Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind.
  2. Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber – spätestens aber mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten personenbezogenen Daten sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Kunden auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten, sofern nicht eine gesetzliche Verpflichtung zur Speicherung besteht oder es sich um routinemäßig angefertigte Sicherungskopien des elektronischen Datenverkehrs handelt. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen.

11.10 Internationale Datentransfers

Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Regelungen von Kapitel V der DSGVO erfüllt sind.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HBG ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers: Kassel. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
  2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Kassel, 08. Dezember 2022

Roberts GmbH
Geschäftsführender Gesellschafter: Dominik Walz, Sitz: Kassel, HRB 17261 AG Kassel

Roberts Marken & Kommunikation GmbH
Geschäftsführender Gesellschafter: Robert Köster, Sitz: Kassel, HRB 5529 AG Kassel

Parkstraße 34, 34119 Kassel, Deutschland, +49 561 93893-0  |  www.roberts.de

 

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